Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023

Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 11.03.2022 - 8 TaBV 25/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,16229
LAG Nürnberg, 11.03.2022 - 8 TaBV 25/21 (https://dejure.org/2022,16229)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11.03.2022 - 8 TaBV 25/21 (https://dejure.org/2022,16229)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 11. März 2022 - 8 TaBV 25/21 (https://dejure.org/2022,16229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,16229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BetrVG § 17 Abs. 3, 4
    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes während der Corona-Pandemie

  • IWW

    § 17 Abs. 4 BetrVG, § ... 129 BetrVG, § 17 Abs. 3 BetrVG, § 17 Abs. 2 BetrVG, § 1 BetrVG, § 16 Abs. 1 Satz 5, Abs. 2 BetrVG, § 17 BetrVG, §§ 15 Abs. 1, 16 Abs. 1 Satz 5 BetrVG, §§ 15, § 15 BetrVG, § 16 Abs. 1 Satz 5 BetrVG, §§ 87 Abs. 1, 2, 89 Abs. 1, 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 Satz 1, 2 ArbGG, 519, 520 Abs. 3 ZPO, § 16 Satz 2 BetrVG, §§ 18, 18a BetrVG, §§ 42, 53, 71 BetrVG, § 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 17 Abs. 3, 4 BetrVG
    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes - Corona

  • rewis.io

    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes - Corona

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 17 Abs. 3 ; BetrVG § 17 Abs. 4
    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes - Corona

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 17 Abs. 3 ; BetrVG § 17 Abs. 4
    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes - Corona

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes während der Corona-Pandemie - Corona-Virus

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2022, 417
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.02.1992 - 7 ABR 37/91

    Betriebsratswahl - Bestellung eines Wahlvorstandes

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.03.2022 - 8 TaBV 25/21
    Das BAG habe in seiner Entscheidung vom 26.02.1992 (7 ABR 37/91) angedeutet, dass auf das Erfordernis einer Einladung zu einer Betriebsversammlung gänzlich verzichtet werden könne, wenn einer solchen Einladung Hindernisse entgegenstünden, deren Beseitigung den die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes Betreibenden nicht möglich oder doch wenigstens nicht zumutbar sei.

    Durch das Erfordernis der ordnungsgemäßen Einladung wird jedoch der Vorrang der Belegschaft des Betriebes gesichert, selbst einen Wahlvorstand nach ihren Vorstellungen einzusetzen (BAG Beschluss vom 26.02.1992 - 7 ABR 37/91 - in juris recherchiert).

    Ein Verzicht auf das Erfordernis der vorherigen Einladung zu einer Betriebsversammlung kann aber dann gerechtfertigt sein, wenn einer solchen Einladung Hindernisse entgegenstehen, deren Beseitigung dem die gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes Betreibenden nicht möglich oder doch wenigstens nicht zumutbar sind (BAG Beschluss vom 26.02.1992, a. a. O.).

    Dies ergibt sich aus dem gesetzgeberischen Ziel, dass mit der Regelung des § 17 Abs. 4 BetrVG erreicht werden soll, dass möglichst in jedem betriebsratsfähigen Betrieb ein Betriebsrat gewählt wird (BAG, Beschluss vom 26.02.1992, a. a. O.).

  • ArbG Bamberg, 18.08.2021 - 4 BV 3/21

    Gerichtliche Bestellung eines Wahlvorstandes während der Corona-Pandemie

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.03.2022 - 8 TaBV 25/21
    Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin und Beteiligten zu 5) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg vom 18.08.2021, Az. 4 BV 3/21, abgeändert und der Antrag abgewiesen.

    Den Beschluss des Arbeitsgerichts Bamberg vom 18. August 2021, Az. 4 BV 3/21 abzuändern und den Antrag in vollem Umfang zurückzuweisen.

  • BAG, 19.03.1974 - 1 ABR 87/73

    Bestellung eines Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht - Betriebsversammlung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.03.2022 - 8 TaBV 25/21
    Die gerichtliche Bestellung des Wahlvorstandes nach § 17 Abs. 4 BetrVG 1972 ist mithin ein Notbehelf, auf den nur dann zurückgegriffen werden kann, wenn die Initiatoren einer Betriebsratswahl allen Arbeitnehmern wenigstens die Chance eingeräumt haben, einen demokratisch legitimierten Wahlvorstand zu wählen, und wenn dies gleichwohl nicht erfolgt ist (BAG Beschluss vom 19.03.1974 - 1 ABR 87/73 - in juris recherchiert).
  • BAG, 27.07.2011 - 7 ABR 61/10

    Abbruch einer Betriebsratswahl

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.03.2022 - 8 TaBV 25/21
    Nach der grundlegenden Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes, möglichst in jedem betriebsratsfähigen Betrieb einen Betriebsrat zu errichten (BAG Beschluss vom 27.11.2011 - 7 ABR 61/10 - in juris recherchiert), erscheint es vielmehr naheliegend, dass der Gesetzgeber aufgrund der bestehenden Regelung in § 17 Abs. 4 BetrVG kein Bedürfnis für eine Regelung sah, die die Einleitung von Betriebsratswahlen während der Pandemie ermöglicht.
  • ArbG Lingen, 19.03.2021 - 1 BV 1/21

    Bestellung des Wahlvorstandes einer Betriebsratswahl während der Pandemie

    Auszug aus LAG Nürnberg, 11.03.2022 - 8 TaBV 25/21
    Es entspricht nach Auffassung des Beschwerdegerichts erkennbar nicht dem gesetzgeberischen Willen, wenn man annehme, in einem solchen Fall könne die Wahl eines Betriebsrates nicht eingeleitet werden (so auch Arbeitsgericht Lingen, Beschluss vom 19.03.2021 - 1 BV 1/21 - in juris recherchiert).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18049
LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21 (https://dejure.org/2023,18049)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21 (https://dejure.org/2023,18049)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 8 TaBV 25/21 (https://dejure.org/2023,18049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,18049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 80 Abs 2 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG
    Auskunftsanspruch - Mitbestimmungsrecht - Beteiligungsvergütung

  • IWW

    § 2 Abs. 1 KHG, § ... 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG, § 87 Absatz 1 Nr. 10 BetrVG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, §§ 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 89 Abs. 1, 2, 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, § 520 ZPO, § 87 Abs. 2 Satz 1, § 89 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 263 ZPO, § 91 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 69 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 313 ZPO, § 80 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 1 Hs. 1 BetrVG, § 80 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 BetrVG, §§ 92 Abs. 1 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de

    Auskunftsanspruch; Beteiligungsvergütung; Chefarzt; Erforderlichkeit; Liquidationsrecht; Liste; Mitbestimmungsrecht; Obliegenheit; Auskunftsanspruch über und Mitbestimmungsrecht bei Beteiligungsvergütungen

  • rechtsportal.de

    Auskunftsanspruch; Beteiligungsvergütung; Chefarzt; Erforderlichkeit; Liquidationsrecht; Liste; Mitbestimmungsrecht; Obliegenheit; Auskunftsanspruch über und Mitbestimmungsrecht bei Beteiligungsvergütungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 67/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verteilung eines "Liquidationspools"

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21
    Zur Frage der Mitbestimmung bei der Beteiligung nachgeordneter Ärzte an einem durch Vereinbarung zwischen einem Krankenhaus und seinen Chefärzten eingerichteten Liquidationspool habe das Bundesarbeitsgericht festgehalten, dass - unter Berücksichtigung der Besonderheiten standesrechtlichen Besonderheiten des Ärztetums - Fallgestaltungen denkbar seien, in denen Zuwendungen an nachgeordnete Ärzte mitbestimmungsrechtlich nicht der Arbeitgeberin "zugerechnet" werden könnten (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - zu II a a) der Gründe).

    Den Vereinbarungen könne aber auch der Wunsch der Arbeitgeberin zugrunde liegen, den nachgeordneten Ärzten durch Beteiligung an den Liquidationserlösen der Chefärzte zusätzliches Entgelt zu verschaffen, das mit dem Liquidationsrecht der Chefärzte verbunden ist (BAG 16. Juni 1998 - 1 ABR 67/97 - zu II b bb der Gründe).

  • BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02

    Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21
    Bestehen dagegen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass ein solches Recht gegeben sein könnte, müssen sich die Auskünfte, die der Arbeitgeber erteilen soll, auf diejenigen Tatsachen beziehen, die erforderlich sind, damit der Betriebsrat abschließend prüfen kann, ob das reklamierte Beteiligungsrecht tatsächlich gegeben ist (vgl. BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - Rn. 47, BAGE 106, 111 zitiert nach juris; Ahrendt, NZA 2021, 1305 mwN).
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21
    Dahinstehen kann auch, ob der Auskunftsanspruch hinsichtlich der begehrten Information über die Zahlungen und ihre Höhe durch das in § 80 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 BetrVG vorgesehene Einsichtsrecht in die Bruttoentgeltlisten verdrängt wird (vgl. dazu BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 25; Ahrendt, NZA 2021, 1305).
  • BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, ohne solche Angaben von Amts wegen zu prüfen, welche Aufgaben den Auskunftsanspruch stützen und aus welchen Gründen die verlangte Information für die Durchführung dieser Aufgabe benötigt werden könnte (vgl. BAG 23. März 2021 - 1 ABR 31/19 - Rn. 25 mwN, BAGE 174, 233).
  • BAG, 27.11.1991 - 5 AZR 36/91

    Beteiligung an einem ärztlichen Mitarbeiterfond - Anspruch auf Beteiligung an

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21
    Vor diesem Hintergrund kommt es nicht darauf an, ob eine standesrechtliche Obliegenheit zur Beteiligung der nachgeordneten Ärzte sich über den Weg einer analogen Anwendung aus § 29 Abs. 3 der Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz ergibt, ob sie aus ungeschriebenen Grundsätzen des Berufsärztetums folgt, ob den Chefärzten lediglich eine moralische Verpflichtung zur Beteiligung der nachgeordneten Ärzte obliegt oder ob sich einzelne oder alle Chefärzte gegenüber dem nachgeordneten Personal rechtsgeschäftlich zur Beteiligung an den Erlösen aus privatärztlichen Verträgen verpflichtet haben (vgl. zu den Voraussetzungen einer solchen Verpflichtung BAG 27. November 1991 - 5 AZR 36/91 - Rn. 28, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.02.2017 - 1 ABR 12/15

    Mitbestimmung bei betrieblicher Lohngestaltung - Gehaltsanpassung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21
    Die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird nicht vom Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst (vgl. BAG 21. Februar 2017 - 1 ABR 12/15 - Rn. 23 mwN).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 23/11

    Internetzugang für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21
    Ist die angegriffene Entscheidung für einen Streitgegenstand auf zwei oder mehrere voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Beschwerdebegründung sämtliche Erwägungen angreifen (BAG 18. Juli 2012 - 7 ABR 23/11 - Rn. 13).
  • BAG, 20.01.2015 - 1 ABR 25/13

    Befragung von sachkundigen Arbeitnehmern

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21
    Bei dem Feststellungsantrag handelt es sich nicht um einen Globalantrag, mit dem der Betriebsrat für alle denkbaren Sachverhalte aus dem Bereich der Poolgelder und Beteiligungsvergütungen ein Mitbestimmungsrecht festgestellt wissen will (vgl. zu solchen Konstellationen BAG 20. Januar 2015 -1 ABR 25/13 - Rn. 9).
  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21
    Der in Anspruch genommene Beteiligte muss bei einer dem Antrag stattgebenden Entscheidung eindeutig erkennen können, was von ihm verlangt wird (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 14).
  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 33/19

    Unzulässige Beschwerde

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21
    Dadurch soll sichergestellt werden, dass der die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf das Rechtsmittel überprüft und mit Blickrichtung auf die Rechtslage durchdenkt (vgl. etwa BAG 23. Februar 2021 - 1 ABR 33/19 - Rn. 11 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht